Die Leistungen der gesetzlichen Kranken-kassen beschränken sich auf das medizinisch Notwendige und Ausreichende. Die moderne Medizin bietet aber viele Möglichkeiten, die über das "ausreichend" hinausgehen. ndividuelle Gesundheits-leistungen sind Selbstzahlerleistungen, werden entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ ) abgerechnet und quittiert. Sie werden nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
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